Angaben zur Person
Hinweis
Diese Berechnung des Blutalkoholspiegels erfolgt ohne Gewähr. Die Angaben verstehen sich als durchschnittliche Erwartungswerte. Individuelle Besonderheiten können zu erheblichen Abweichungen führen.
Rechtliche Hinweise
Ab 0,5 Promille ist das Autofahren eine Ordnungswidrigkeit, bei mehr als 1,1 Promille eine Straftat. Für Fahranfänger gilt seit 2007: in der Probezeit oder unter 21 Jahren null Promille!