Die Kaufversion für Kleinunternehmer, Handwerker und kleine Betriebe – ohne Cloud, ohne monatliche Kosten.
Seit 2025 gelten neue Regeln für E-Rechnungen im B2B-Bereich – auch Kleinunternehmer sind davon betroffen. Kleinunternehmer müssen seit 2025 E-Rechnungen empfangen können. Eine Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen besteht für Kleinunternehmer dagegen nicht. Sie können E-Rechnungen aber freiwillig ausstellen – und genau dafür ist E-Rechnung einfach geeignet: normkonforme XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen, lokal auf dem eigenen PC, ohne laufende Kosten. Für viele Unternehmen wird die E-Rechnung bei B2B-Umsätzen zudem schrittweise zur Pflicht – mit E-Rechnung einfach erstellen Sie XRechnung und ZUGFeRD schon heute.
Nach §19 UStG – die Rechnung weist keine Umsatzsteuer aus, alle nötigen Pflichtangaben werden automatisch ergänzt.
Netto → 19% Umsatzsteuer → Brutto wird automatisch berechnet.
Netto → 7% Umsatzsteuer → Brutto wird automatisch berechnet. Für Leistungen, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
Rechnung ohne Steuerausweis mit Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – für Bau-Subunternehmer im Reverse-Charge-Verfahren.
Ein Umschalter im Formular wählt den passenden Abrechnungsfall für jede Rechnung. Mehrere Steuersätze innerhalb einer Rechnung, innergemeinschaftliche Lieferungen und weitere Sonderfälle werden bewusst nicht unterstützt – dafür ist eine umfangreichere Software die bessere Wahl.
Viele Buchhaltungsprogramme verlangen monatliche Abogebühren von 10 bis 30 Euro, nur um einfache E-Rechnungen zu schreiben. E-Rechnung einfach ist die schlanke Alternative als Einmalkauf: Sie installieren die Software lokal auf Ihrem Windows-PC, behalten die volle Kontrolle über Ihre Daten und zahlen garantiert keine Folgekosten.
Die Vollversion läuft direkt auf Ihrem Windows-PC und wird bequem über Ihren Standardbrowser bedient. Sie benötigen keine dauerhafte Internetverbindung. Ihre Rechnungs- und Kundendaten bleiben auf Ihrem Computer und werden nicht an externe Server übertragen.
XRechnungen werden mit dem offiziellen Validator der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) geprüft, ZUGFeRD-Ausgaben ebenfalls technisch validiert. Das Bundesministerium der Finanzen weist darauf hin, dass eine Validierung zwar keine eigenständige Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung ist, aber hilft, fehlende oder unlogische Pflichtangaben zu erkennen.
Diese Validatoren können Sie auch selbst nutzen, um eigene erzeugte E-Rechnungen zu prüfen:
Testen Sie die Rechnungserstellung direkt online, ohne Installation und ohne Registrierung – mit Ihren eigenen Daten. Erzeugte Testdateien sind eindeutig als TESTRECHNUNG – NICHT ZUR VERBUCHUNG gekennzeichnet. Alternativ steht eine kostenlose Windows-Testversion zum Download bereit, mit der Sie die Anwendung unter denselben Bedingungen wie die Vollversion ausprobieren können.
| E-Rechnung einfach | Übliche Online-Buchhaltung | |
|---|---|---|
| Kosten | 24,50 € einmalig | meist monatliches Abo |
| Datenspeicherung | lokal auf dem PC | meist in der Cloud |
| Funktionsumfang | nur E-Rechnung erstellen | oft komplette Buchhaltung |
| Einrichtung | installieren, direkt nutzen | Konto anlegen, konfigurieren |
Wer regelmäßig Rechnungen mit mehreren Steuersätzen oder Sonderfällen wie Reverse Charge braucht, ist mit einer umfangreicheren Buchhaltungslösung besser bedient.
Ja, Sie wählen bei jeder Rechnung im Formular zwischen Kleinunternehmer, Regelbesteuerung 19%, ermäßigt 7% und Bauleistungen (§13b).
Nein. Pro Rechnung wird ein Abrechnungsfall gewählt. Für gemischte Steuersätze innerhalb einer Rechnung oder weitere Sonderfälle ist eine umfangreichere Software die bessere Wahl.
Nein. E-Rechnung einfach ist eine eigenständige Lösung zur Erstellung von E-Rechnungen und ersetzt keine vollständige Buchhaltung.
Bei der Vollversion nein – die Anwendung läuft lokal auf Ihrem Windows-PC.
Nein. Sowohl die Online-Demo als auch die Windows-Testversion kennzeichnen erzeugte Dateien eindeutig als Testrechnung. Die formelle Gültigkeit der erzeugten Dateien können Sie trotzdem mit den oben genannten Validatoren prüfen.