XRechnung & ZUGFeRD lokal erstellen – für Kleinunternehmer, Freiberufler, Handwerker und kleine Unternehmen, ohne Cloud. Einmalig 24,50 €, keine laufenden Kosten.
Seit 2025 gelten neue Regeln für E-Rechnungen im B2B-Bereich – auch Kleinunternehmer sind davon betroffen. Kleinunternehmer müssen seit 2025 E-Rechnungen empfangen können. Eine Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen besteht für Kleinunternehmer dagegen nicht. Sie können E-Rechnungen aber freiwillig ausstellen – und genau dafür ist E-Rechnung einfach geeignet: ein einfaches Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer, Freiberufler und kleine Unternehmen, das XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen lokal auf dem eigenen PC erzeugt – ohne Abo und ohne laufende Kosten.
Für andere Unternehmen gelten bei B2B-Umsätzen Übergangsregelungen: Bis Ende 2026 dürfen grundsätzlich noch andere Rechnungsformen verwendet werden, bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € sogar bis Ende 2027. Danach wird die E-Rechnung bei diesen Umsätzen grundsätzlich verpflichtend. Mit E-Rechnung einfach erstellen Sie schon heute XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen – egal ob als Kleinunternehmer oder mit Umsatzsteuerberechnung zu 19 %, 7 % oder im Bauleistungs-Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG).
Nach § 19 UStG – die Rechnung weist keine Umsatzsteuer aus, alle nötigen Pflichtangaben werden automatisch ergänzt.
Netto → 19 % Umsatzsteuer → Brutto wird automatisch berechnet.
Netto → 7 % Umsatzsteuer → Brutto wird automatisch berechnet. Für Leistungen, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
Rechnung ohne Steuerausweis mit Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge) – das passende Rechnungsprogramm für Bau-Subunternehmer, die für Generalunternehmer abrechnen, auch als Abschlags- oder Schlussrechnung. Die USt-IdNr. des Leistungsempfängers, die hier Pflicht ist, wird abgefragt und auf das Format geprüft.
Ein Umschalter im Formular wählt den passenden Abrechnungsfall für jede Rechnung. Mehrere Steuersätze innerhalb einer Rechnung, innergemeinschaftliche Lieferungen, Sicherheitseinbehalte sowie weitere Sonderfälle werden bewusst nicht unterstützt – dafür ist eine umfangreichere Software die bessere Wahl.
Freiberufler sind zwar keine Gewerbetreibenden, umsatzsteuerlich aber Unternehmer – die Regeln zur E-Rechnung gelten für sie genauso. Wer als Designer, Übersetzer, Texter, IT-Berater, Coach oder Dozent überwiegend an Unternehmen abrechnet, wird zunehmend nach XRechnung oder ZUGFeRD gefragt. E-Rechnung einfach passt gut zu dieser typischen Arbeitsweise:
Die Vollversion läuft direkt auf Ihrem Windows-PC und wird bequem über Ihren Standardbrowser bedient. Sie benötigen keine dauerhafte Internetverbindung. Ihre Rechnungs- und Kundendaten bleiben auf Ihrem Computer und werden nicht an externe Server übertragen.
Viele Buchhaltungsprogramme verlangen monatliche Abogebühren von 10 bis 30 Euro, auch wenn lediglich einfache Rechnungen erstellt werden sollen. E-Rechnung einfach ist die schlanke Alternative als Einmalkauf: Sie installieren die Software lokal auf Ihrem Windows-PC und zahlen nur einmal 24,50 € – ohne Abo und ohne laufende Kosten.
XRechnungen werden mit dem offiziellen Validator der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) geprüft, ZUGFeRD-Ausgaben ebenfalls technisch validiert. Das Bundesministerium der Finanzen weist darauf hin, dass eine Validierung zwar keine eigenständige Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung ist, aber hilft, fehlende oder unlogische Pflichtangaben zu erkennen.
Diese Validatoren können Sie auch selbst nutzen, um eigene erzeugte E-Rechnungen zu prüfen:
Testen Sie die Rechnungserstellung direkt online, ohne Installation und ohne Registrierung – mit Ihren eigenen Daten. Erzeugte Testdateien sind eindeutig als TESTRECHNUNG – NICHT ZUR VERBUCHUNG gekennzeichnet. Alternativ steht eine kostenlose Windows-Testversion zum Download bereit, mit der Sie die Anwendung unter denselben Bedingungen wie die Vollversion ausprobieren können.
| E-Rechnung einfach | Übliche Online-Buchhaltung | |
|---|---|---|
| Kosten | 24,50 € einmalig | meist monatliches Abo |
| Datenspeicherung | lokal auf dem PC | meist in der Cloud |
| Funktionsumfang | nur E-Rechnung erstellen | oft komplette Buchhaltung |
| Einrichtung | installieren, direkt nutzen | Konto anlegen, konfigurieren |
Wer regelmäßig mehrere Steuersätze in einer Rechnung, Sicherheitseinbehalte, Aufmaß oder Projektverwaltung oder Sonderfälle wie innergemeinschaftliche Lieferungen braucht, ist mit einer umfangreicheren Buchhaltungs- oder Branchensoftware besser bedient.
Ja, Sie wählen bei jeder Rechnung im Formular zwischen Kleinunternehmer, Regelbesteuerung 19 %, ermäßigt 7 % und Bauleistungen (§ 13b).
Ja. Freiberufler sind umsatzsteuerlich Unternehmer, für sie gelten bei Rechnungen an Unternehmen dieselben Regeln zur E-Rechnung. Ob Sie als Kleinunternehmer oder mit Umsatzsteuer abrechnen: Sie erfassen Ihre Leistungen nach Stunden, Tagen oder pauschal und erzeugen daraus eine XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung. Die Vollversion läuft unter Windows; die Online-Demo können Sie mit jedem Betriebssystem nutzen.
Nein. Pro Rechnung wird ein Abrechnungsfall gewählt. Für gemischte Steuersätze innerhalb einer Rechnung oder weitere Sonderfälle ist eine umfangreichere Software die bessere Wahl.
Ja. Für Bauleistungen im Reverse-Charge-Verfahren erstellt E-Rechnung einfach die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – wählbar direkt im Formular, ohne separate Software für Bau-Subunternehmer. Die USt-IdNr. des Leistungsempfängers wird dabei als Pflichtangabe abgefragt und auf das Format geprüft.
Abschlags- und Schlussrechnungen ja, einen Sicherheitseinbehalt nicht. Sie wählen im Formular „Abschlagsrechnung“ (mit Nummer des Abschlags) oder „Schlussrechnung“. Die Schlussrechnung weist die gesamte Leistung mit voller Umsatzsteuer aus; die bereits gestellten Abschlagsrechnungen tragen Sie mit Nummer, Datum und Netto-Betrag ein, das Programm zieht sie samt Umsatzsteuer ab und weist den Zahlbetrag aus. So ist auch eine kumulierte Abschlagsrechnung möglich. In der E-Rechnung werden Belegart und bereits gezahlter Betrag in den dafür vorgesehenen Feldern hinterlegt. Einen Projektverlauf führt das Programm nicht – die früheren Abschläge geben Sie selbst ein. Ein Sicherheitseinbehalt mindert nur die Zahlung, nicht das Entgelt, und wird deshalb nicht abgezogen; einen Hinweis darauf können Sie im zusätzlichen Text angeben. Stimmen Sie die Darstellung Ihrer Schlussrechnung im Zweifel mit Ihrem Steuerberater ab.
Ja. Im aufklappbaren Bereich „Angaben für den Auftraggeber“ tragen Sie bei Bedarf Projekt bzw. Gewerk, Bestellnummer, Angebot, Ihre Lieferantennummer beim Auftraggeber, Kostenstelle und Ansprechpartner ein. Die Angaben erscheinen unter der Überschrift der Rechnung und stehen in der E-Rechnung in den dafür vorgesehenen Feldern, das Angebot als Bemerkung. Viele Baufirmen und Behörden verlangen solche Angaben, damit sie die Rechnung zuordnen können.
Ja. Im Formular wählen Sie „Rechnungskorrektur (Storno, Gutschrift)“ und tragen Nummer und Datum der ursprünglichen Rechnung ein. Die Positionen erfassen Sie wie bei einer normalen Rechnung mit positiven Beträgen – bei einem Storno alle Positionen der Originalrechnung, bei einer Teilgutschrift nur die betroffenen Positionen. Der Beleg erhält eine eigene Rechnungsnummer und wird als Rechnungskorrektur gekennzeichnet. Die Positionen werden nicht automatisch aus der Originalrechnung übernommen.
Ja, optional. Sie geben Prozentsatz und Frist an. Auf der Rechnung erscheint der Hinweis mit den Fristen, und in der E-Rechnung wird das Skonto so hinterlegt, wie es der XRechnung-Standard vorsieht. Bei einer Rechnungskorrektur entfällt das Skonto.
Ja, beides ist optional. Ihr Logo (PNG oder JPG) wählen Sie bei Bedarf einmal im Formular aus. Es wird automatisch verkleinert, erscheint oben rechts auf der PDF-Rechnung und wird mit Ihren Verkäuferdaten gespeichert. Zusätzlich können Sie bei jeder Rechnung einen eigenen Text mit bis zu 500 Zeichen eingeben, zum Beispiel einen Dank oder einen Hinweis. Er steht am Ende der Rechnung und wird in der E-Rechnung als Bemerkung mitgespeichert. Eine reine XRechnung besteht nur aus Daten, dort sehen Sie das Logo lediglich auf Ihrer PDF-Kopie.
Ja. Nach den GoBD (den Vorgaben für die Aufbewahrung elektronischer Unterlagen) muss die Rechnung unverändert, vollständig und maschinell auswertbar bleiben, gesetzlich 8 Jahre lang. Bewahren Sie die XML-Datei unverändert auf, bei ZUGFeRD reicht die PDF mit eingebetteter XML – ein Ausdruck genügt nicht. Ein teures Cloud-Archiv oder Abo brauchen Sie dafür nicht. Bewährt hat sich: die erzeugten Dateien aus dem Download-Ordner in einen festen Rechnungsordner verschieben (z. B. nach Jahren sortiert), sie dort nicht mehr verändern, Fehler nur über eine Rechnungskorrektur berichtigen und den Ordner regelmäßig zusätzlich auf ein Medium sichern, das sich nicht nachträglich überschreiben lässt (z. B. eine einmal beschreibbare BD-R) oder getrennt vom PC aufbewahrt wird. Halten Sie in einer kurzen Verfahrensdokumentation fest, wie Sie Rechnungen erstellen, wo Sie sie ablegen und wie Sie sie sichern. Dasselbe gilt für empfangene E-Rechnungen. E-Rechnung einfach erzeugt die Dateien, die GoBD-gerechte Aufbewahrung liegt in Ihrer eigenen Verantwortung; im Zweifel hilft Ihnen Ihr Steuerberater.
Nein. E-Rechnung einfach ist eine eigenständige Lösung zur Erstellung von E-Rechnungen und ersetzt keine vollständige Buchhaltung.
Nein. E-Rechnung einfach ist bewusst nur für das Erstellen Ihrer eigenen Rechnungen gemacht. Für den Empfang brauchen Sie aber kein eigenes Programm: Es genügt ein E-Mail-Postfach, an das Ihre Lieferanten die E-Rechnungen schicken. Eine ZUGFeRD-Rechnung öffnen Sie wie jede PDF-Datei; eine XRechnung (reine XML-Datei) zeigt Ihnen der kostenlose E-Rechnungs-Viewer von ELSTER lesbar an – der Link dazu steht auch im Programm. Bewahren Sie empfangene E-Rechnungen unverändert als Originaldatei auf, nicht nur als Ausdruck.
Bei der Vollversion nein – die Anwendung läuft lokal auf Ihrem Windows-PC.
Nein. Sowohl die Online-Demo als auch die Windows-Testversion kennzeichnen erzeugte Dateien eindeutig als Testrechnung. Die formelle Gültigkeit der erzeugten Dateien können Sie trotzdem mit den oben genannten Validatoren prüfen.